ABE/TÜV Zertifikat
Die allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE genannt, wird dem Fahrzeug oder einem Fahrzeugteil nach dessen erfolgreicher Prüfung zugesprochen.
Jedes zugelassene Fahrzeug besitzt dementsprechend eine ABE. Verändern Sie nun aber durch die Anbringung Ihres KFZ Zubehörs das Fahrzeug, kann die ABE erlöschen. Solange Sie die Zubehörteile ordnungsgemäß an Ihr KFZ anbauen und befestigen, bleibt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erhalten. Je nach Fahrzeugteil kann jedoch eine Änderungsabnahme durch einen amtlichen Sachverständigen notwendig sein, um Ihr Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen.
Sollte dies der Fall sein, geht dies aus der Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugteils hervor. Eine Eintragung der ABE Ihrer KFZ Zubehörteile in die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs ist möglich, jedoch nicht zwingend notwendig. Sie können ebenso die ABE für einzelne Teile mitführen. Wird ein Fahrzeug mit nachträglich angebauten Fahrzeugteilen ohne eine gültige Betriebserlaubnis verwendet, erlischt die Fahrzeugzulassung und auch der Versicherungsschutz kann davon betroffen sein.
Die Kosten für die Eintragung der Betriebserlaubnis des Fahrzeugteils in die ABE des Fahrzeugs belaufen sich auf 35 bis 70 Euro, wenn das Fahrzeugteil bereits eine ABE besitzt. Muss zunächst ein Gutachten durchgeführt werden, sind die Kosten erheblich höher.
Grundsätzlich können wir Ihnen die Anleitung zur Montage gerne zur Anschauung vorab zusenden, dazu schreiben Sie uns am besten kurz eine Mail an [email protected] unter Angabe der Artikelnummer.
Die Zulassung ist immer in der Sprache des Herstellers, in dem Fall Polnisch, direkt darunter ist allerdings zu jedem Absatz eine Englische Übersetzung, die für die Zulassung in der EU zwingend erforderlich ist. Somit ist dies vollkommen ausreichend.